Magersüchtige müssen bei starkem Gewichtsverlust mit Entzug der Fahrerlaubnis rechnen
Das entschied das Verwaltungsgericht Stade in einem am 25. Juli 2003 veröffentlichen Urteil.
Eine sehr stark untergewichtige junge Frau war der Polizei nach einem Verkehrsunfall durch ihre dünne Figur aufgefallen. Nach mehreren Untersuchungen musste sie ihren Führerschein abgeben.
Inzwischen hat sie wieder gut zugenommen, Sachverständige bescheinigen ihr gute Prognosen und sie hat ihren Führerschein wiedererhalten, allerdings muss sie alle drei Monate nun ihre Fahrtüchtigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.
Der Rechtsanwalt der jungen Frau will gegen dieses Urteil Berufung einlegen.





