Bei den PKV stehen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen Rehamaßnahmen, Kuren und Sanatoriumsbehandlungen nicht unter Versicherungsschutz. Privat Versicherte müssen nicht zwangsläufig rentenversichert sein, sie sind davon befreit.
Wählt man also eine Klinik, die neben medizinisch notwendigen Akutbehandlungen auch Rehamaßnahmen, Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchführen, so ist zu beachten, dass die PKV den Aufenthalt vor Aufnahme schriftlich zusagen muss.
Die Unterlagen, die bei der PKV eingereicht werden müssen, um darzulegen, dass eine Heilbehandlung in einer solchen Klinik notwendig ist, müssen so ausführlich wie möglich sein (weil anhand dieser Unterlagen geprüft wird, ob es sich um eine Akutbehandlung oder eine Rehamaßnahme/Kur/Sanatoriumsbehandlung handelt) und aus ihnen muss hervorgehen, dass es sich nicht um eine Kur oder Rehamaßnahme handelt. Worte wie "Kur", "Rehamaßnahme" oder "Sanatoriumsbehandlung" sollten in den ärztlichen Unterlagen vermieden werden und die akute medizinische Notwendigkeit in den Vordergrund gestellt werden.
Wird der Antrag auf Kostenübernahme von der PKV abgelehnt, so kann man fristlich ungebunden Widerspruch einlegen und weitere/neue medizinische Unterlagen einreichen.





