Anträge auf Kostenübernahme bei Rehamaßnahmen werden z.B. dann abgelehnt, wenn vor Beantragung eines stationären Aufenthaltes noch keine ambulante Therapie versucht worden ist, wenn schon mal ein stationärer Aufenthalt abgebrochen wurde bzw. wenn der Antrag missverständlich war.
Wird dann also der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, hat man die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies kann man erst einmal formlos tun. Günstig ist es, dann Atteste (von Fachärztinnen oder Fachärzten für Psychiatrie), Dringlichkeitsgutachten etc. von behandelnden Therapeutinnen/Therapeuten, Fachärztinnen und -ärzten o.ä. beizufügen, welche den Ablehnungsgrund widerlegen. Hilfreich ist es auch, wenn man weitere Atteste, wie z.B. von behandelnden internistischen Ärztinnen und Ärzten, die die körperlichen Begleiterscheinungen attestieren, beifügt.





