Als erstes ist zu klären, wer voraussichtlich der Kostenträger sein wird. Dies wird in den meisten Fällen der Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, etc.) sein oder die Krankenkasse. Bei nicht ausreichender Berufstätigkeit bzw. unzureichender Einzahlungszeiten in die Rentenversicherungen, also auch bei Jugendlichen, ist in der Regel die Krankenkasse zuständig.
Wird voraussichtlich der Rentenversicherer wie die BfA der Kostenträger sein, so kann man den Antrag direkt dort anfordern und ausgefüllt wieder zurückschicken.
Bei Zuständigkeit der Krankenkasse muss ein Arzt oder eine Ärztin kontaktiert werden. Hier erhält man ein Formular, mit dem ein stationärer Aufenthalt empfohlen wird, "da die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen und deshalb eine stationäre Reha sinnvoll wäre". Dieses Formular legt man bei der Krankenkasse vor, klärt ggf. die Zuständigkeit und erhält Antragspapiere für eine stationäre Reha. Die ausgefüllten Bögen gehen zurück an die Krankenkasse und müssen genehmigt werden. In diesen Papieren, die zum einen vom behandelnden Arzt oder der behandelten Ärztin, zu einem kleinen Teil aber auch von der Patientin selbst auszufüllen sind, kann bereits ein Vorschlag für eine bestimmte Klinik gemacht werden. Wenn die Zusage für diese Klinik erfolgt, wird die Kostenzusage in der Regel auch direkt an die Klinik geschickt, ansonsten setzt man sich bei Vorlage der Zusage mit der Klinik in Verbindung.





