Wie lange dauert es, bis ich Nachricht bekomme?
Der zuerst kontaktierte mögliche Kostenträger (Krankenkasse, BfA, LVA, etc.) ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Zuständigkeit zu klären und den Antrag, sofern sie nicht zuständig sind, an den entsprechenden Kostenträger weiterzuleiten. Ist der Antrag bei der BfA gestellt, so erhält man innerhalb der ersten zwei bis drei Wochen ein Schreiben, in dem der Eingang des Antrages bestätigt wird. Von da ab kann es unterschiedlich lang dauern, bis der Antrag schlussendlich bearbeitet ist und man Antwort erhält.
Auch bei der Krankenkasse sind die Bearbeitungszeiten sehr unterschiedlich, das kann zum einen von der Kasse selbst abhängen, wie schnell sie einen Antrag bearbeiten, zum anderen aber natürlich auch vom aktuellen Arbeitsaufwand der Krankenkasse. Es kann durchaus förderlich sein, sich selbst immer wieder bei der Krankenkasse zu melden und auf die Dringlichkeit hinzuweisen. Die Dringlichkeit kann auch von der einweisenden Ärztin / dem einweisenden Arzt bzw. der Therapeutin / dem Therapeuten im Antrag selbst bereits vermerkt sein.
Zu der Wartezeit auf die Zusage kommt die Wartezeit auf einen freien Klinikplatz. Diese kann unter Umständen bei mehreren Monaten liegen, da Kliniken oft lange Wartelisten haben. In einem persönlichen Gespräch kann aber die Dringlichkeit des Aufenthalts und eventuelle Termineinflüsse, zum Beispiel Semesterferien bei Studierenden, geklärt werden und so eine Aufnahme beeinflusst werden.
Im übrigen haben sowohl die BfA als auch die LVA Vertragskliniken, d.h. sie suchen sich selber heraus, in welche Klinik man geschickt wird. Das ist nicht unbedingt die, die einem selbst vorschwebt, das ist auch nicht immer automatisch die billigste, sondern die, die die BfA/LVA als für am geeignetsten hält.





